Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)
Massnahmen
In folgenden Regierungsstatthalterämtern des Kantons Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m):
- Oberaargau
- Berner Jura
- Biel / Bienne
- Seeland
In den Regionen der Waldbrandgefahr Stufe 4 gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe:
- Das Entfachen von Feuer im Freien ist bis auf Widerruf untersagt.
- Das Feuerverbot gilt auch auf Privatgrund. In allen anderen Regionen ist höchste Vorsicht geboten.
Weitere Informationen zum Verbot gibt das Merkblatt «Achtung Feuerverbot».