Navigieren in Gemeinde Rumisberg

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)

Massnahmen

In folgenden Regierungsstatthalterämtern des Kantons Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m):

  • Oberaargau
  • Berner Jura
  • Biel / Bienne
  • Seeland


In den Regionen der Waldbrandgefahr Stufe 4 gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe:

  • Das Entfachen von Feuer im Freien ist bis auf Widerruf untersagt.
  • Das Feuerverbot gilt auch auf Privatgrund. In allen anderen Regionen ist höchste Vorsicht geboten.

Weitere Informationen zum Verbot gibt das Merkblatt «Achtung Feuerverbot».