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Gemeindeversammlungen

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde (Legislative). Zu den Stimmberechtigten gehören alle urteilsfähigen Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Rumisberg wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten mindestens 2x jährlich zu einer Versammlung ein.

  • im ersten Halbjahr, um die Rechnung zu beschliessen
  • im zweiten Halbjahr, um das Budget der Erfolgsrechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der Gemeindesteuern zu beschliessen

Die Traktanden entnehmen Sie jeweils der Publikation im Anzeiger Oberaargau sowie der Botschaft zur Gemeindeversammlung, welche auf der Homepage der Gemeinde Rumisberg ersichtlich ist.

Nächste Gemeindeversammlungen

  • Montag, 22.06.2026, 20.00 Uhr
  • Montag, 23.11.2026, 20.00 Uhr

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24.11.2025 finden Sie hier [pdf]
 

 

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