Wasserversorgung Rumisberg; Bewässerungsverbot aufgrund Wasserknappheit
Die anhaltende Trockenheit zwingt uns dazu, die Trink- und Löschwasserversorgung unserer Gemeinde vorsorglich abzusichern. Um jederzeit genügend Reserven für den täglichen Bedarf und für Notfälle bereitzuhalten, ordnen wir ab sofort und bis auf Widerruf folgende Massnahmen an:
- Fahrzeuge und Pools: Das Waschen von Autos sowie das Befüllen von Swimmingpools und Bassins jeglicher Grösse sind verboten!
- Pflanzen und Grünflächen: Das Giessen von Rasen, Zierflächen und Pflanzen mit Trinkwasser ist verboten (ausgenommen Neuanpflanzungen). Gemüsegärten dürfen Sie ausschliesslich mit der Giesskanne bewässern, um den Verbrauch zu kontrollieren.
- Regenwassernutzung: Gesammeltes Regenwasser darf weiterhin uneingeschränkt genutzt werden (auch mit dem Schlauch).
- Konsequenzen: Verstösse werden gemäss den Strafbestimmungen des Wasserversorgungsreglements geahndet.
Diese Liste ist nicht abschliessend. Wir fordern alle Einwohnerinnen und Einwohner auf, den Wasserverbrauch im Alltag generell auf das absolut Notwendige zu reduzieren.
Ziel dieser Massnahmen ist es, unsere Ressourcen und Infrastrukturen zu schonen und einer akuten Wasserknappheit aktiv entgegenzuwirken. Sobald sich die Lage entspannt, wird die Gemeinde die Verbote lockern oder vollständig aufheben und Sie umgehend darüber informieren.
Besten Dank für Ihr Verständnis.