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Wohnsitzbescheinigungen

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, die Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises (Identitätskarte, Reisepass oder Führerausweis) direkt am Schalter beziehen oder telefonisch bestellen.